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Dienstag, 11. August 2026

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Hinweis: Entwurfsfassung — diese Angaben müssen vor dem öffentlichen Launch durch eine qualifizierte juristische Prüfung bestätigt werden.

Wir möchten, dass diese Nachrichtenseite für alle nutzbar ist — mit Tastatur, mit Screenreader, mit Vergrößerung, bei eingeschränktem Farbsehen und ohne Maus.

Stand der Umsetzung

Diese Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend konform mit den Anforderungen der EN 301 549 und den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Die Prüfung erfolgt fortlaufend: Bei jeder Änderung läuft eine automatisierte Prüfung mit axe-core gegen die WCAG-2.1-AA-Regeln, ergänzt um manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader.

Was umgesetzt ist

  • Tastaturbedienung: Alle Inhalte und Bedienelemente sind ohne Maus erreichbar. Der sichtbare Fokus ist durchgehend erkennbar, ein Sprunglink führt direkt zum Inhalt.
  • Screenreader: Seiten haben eine durchgehende Überschriftenstruktur, Landmarken (Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich) und beschriftete Bedienelemente. Nachgeladene Meldungen werden über eine Live-Region angesagt, und der Fokus wandert zur ersten neuen Schlagzeile.
  • Kontrast: Fließtext und Bedienelemente erfüllen mindestens 4,5:1, große Schrift mindestens 3:1 — in hellem wie in dunklem Erscheinungsbild.
  • Vergrößerung und Umbruch: Die Seite ist bis 400 % zoombar und ab 320 Pixel Breite ohne horizontales Scrollen nutzbar. Schriftgrößen sind relativ, ein größerer Systemschriftgrad wird übernommen.
  • Bewegung: Animationen sind dezent und lassen sich abschalten — über die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ oder unter „Darstellung“ auf dieser Seite.
  • Antippflächen: Bedienelemente sind mindestens 44 × 44 Pixel groß.
  • Dekorative Grafik: Das generierte Titelbild jeder Meldung trägt keine Information, die nicht auch im Text steht, und ist deshalb für Hilfsmittel ausgeblendet.
  • Sprachauszeichnung: Jede Sprachfassung ist im Seitenkopf ausgezeichnet, sodass Screenreader mit der richtigen Aussprache vorlesen.
  • Ohne JavaScript: Lesen, Navigieren und Blättern funktionieren auch dann, wenn JavaScript nicht ausgeführt wird.

Anpassbare Darstellung (Lesehilfen)

Unter „Darstellung“ oben rechts lässt sich die Seite an individuelle Bedürfnisse anpassen. Die Einstellungen wirken sofort, werden im Browser gespeichert und an niemanden übertragen — ganz ohne Konto:

  • Textgröße in drei Stufen — das gesamte Layout skaliert mit, nichts wird abgeschnitten.
  • Zeilen-, Zeichen- und Wortabstand bis zu den in WCAG 1.4.12 genannten Werten.
  • Zwei Leseschriften: Atkinson Hyperlegible (vom Braille Institute für maximale Zeichenunterscheidung entwickelt) und OpenDyslexic. Beide liegen auf unserem eigenen Server und werden erst geladen, wenn sie ausgewählt sind.
  • Hoher Kontrast in hellem wie dunklem Erscheinungsbild.
  • Ein farbfehlsichtigkeitsfreundlicher Modus: Akzentfarben wechseln auf eine bei Rot-Grün-Schwäche unterscheidbare Achse, Links werden durchgehend unterstrichen.
  • Links dauerhaft unterstreichen, Animationen abschalten und alle Lesehilfen mit einem Klick zurücksetzen.

Bekannte Einschränkungen

Wir nennen hier bewusst auch, was noch nicht gelöst ist:

  • Eine Fassung in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache gibt es derzeit nicht.
  • Die redaktionellen Meldungen der nichtdeutschen Ausgaben entstehen als maschinelle Übersetzung. Formulierungen können dadurch vereinzelt schwerer verständlich sein als in der deutschen Fassung.
  • Verlinkte Originalberichte liegen auf den Seiten der jeweiligen Redaktionen. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.
  • Automatisierte Prüfwerkzeuge erfassen nur einen Teil der Anforderungen. Einzelne Barrieren können uns daher entgehen — Hinweise sind ausdrücklich willkommen.

Barrieren melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder ist ein Inhalt für Sie nicht zugänglich, schreiben Sie uns. Wir antworten und beheben, was sich beheben lässt.

kyky@bitbau.eu · +49 541 18584800

Ivan Adamov, Silberberger Str. 33, 49076 Osnabrück, Deutschland

Schlichtung

Führt unsere Antwort aus Ihrer Sicht nicht weiter, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.